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Arbeitsvisum
Algerien

Für deutsche Staatsbürger besteht Visumpflicht!

Sie benötigen folgende Unterlagen

Antragsformular Das Formular muss am Bildschirm lückenlos ausgefüllt, datiert, in 2-facher Ausfertigung ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Unterschrift auf dem Visum-Antrag muss identisch sein mit der Unterschrift im Reisepass.

Anträge, welche handschriftlich ausgefüllt oder an denen nachträglich handschriftliche Änderungen vorgenommen wurden, werden nicht angenommen. Der Antrag muss in Großbuchstaben ausgefüllt werden.

Die Anträge dürfen beim Versand nicht geknickt werden.

Die Bearbeitung im Konsulat dauert mindestens 14 Werktage. Dies ist beim Datum der Einreise unbedingt zu beachten.

Alle Anträge in denen die vorstehenden Punkte nicht beachtet wurden, werden vom Konsulat abgelehnt, und müssen vom Antragsteller komplett neu ausgefüllt werden.

Passfotos 2 Exemplare eines Passfotos neueren Datums (identische, biometrische, farbige Fotos mit hellem Hintergrund).

Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heftklammern verwendet werden.

Reisepass Mindestens 6 Monaten Restgültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus und mindestens 2 freie Seiten.

Im Pass dürfen sich keine israelischen Grenzstempel befinden.

Staatsbürger In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. Aufenthaltstitel, unbefristet oder mindestens noch 6 Monate gültig im Pass eingetragen, oder als Karte vorliegend, muss in Kopie beigefügt sein.

Eine Kopie vom Personalausweis (beidseitig) muss beigefügt werden.

Auslandskrankenversicherung Der Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung muss in Kopie beigefügt werden.

Buchungsbestätigung Die Buchungsbestätigung des Hin- und Rückfluges muss in Kopie beigefügt werden.

Einladung Der algerische Arbeitsvertrag muss in Kopie beigefügt werden.

Von der zuständigen Behörde ausgestellte provisorische Arbeitserlaubnis muss im Original beigefügt werden.

Begleitschreiben des algerischen Unternehmens, dass die Kosten für die Rückführung des Antragstellers, nach Beendigung seiner Tätigkeit, von der algerischen Firma übernommen werden. In diesem Schreiben muss der Visumzeitraum von ... bis ... und die Anzahl der gewünschten Einreisen mit angegeben werden.

Dieses Schreiben muss von der zuständigen Behörde beglaubigt werden.

Sonstiges Solange ein gültiges Algerien-Visum im Pass (auch Zweitpass) eingetragen ist, wird kein neues Visum erteilt.

Nach Auskunft des Konsulats besteht aber auch die Möglichkeit, mit einem Business Visum einzureisen und dieses vor Ort, mit den entsprechenden Unterlagen, in ein Arbeitsvisum umzuwandeln.

Die Visumsgebühren und die Bearbeitungsgebühr von Antragstellern aus dem Schengener Raum, Canada, Chile, den USA, Mosambik werden gemäß dem Prinzip der Gegenseitigkeit im Falle einer Ablehnung nicht erstattet.

Konsulat

Adresse Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien, Konsularabteilung, Görschstrasse 45-46, 13187 Berlin

Generalkonsulat der Demokratischen Volksrepublik Algerien, Friedrich-Ebert-Anlage 32, 60325 Frankfurt

Bearbeitungszeit 15 Tage

Öffnungszeiten Berlin: Montag, Mittwoch, Freitag (9 bis 12 Uhr)

Frankfurt: -

Die zuständigen Konsulate sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben im Konsulat. Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen Kopien an!

Der Betreiber dieser Webseite übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

Einmalige Einreise

Visagültigkeit lt. Eintrag im Visum

Aufenthalt lt. Eintrag im Visum

Eintrag im Visum beachten!

Visagebühren Preisliste

Online-Formular

Formulare (PDF)