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Businessvisum
China

Für deutsche Staatsbürger besteht Visumpflicht!

Sie benötigen folgende Unterlagen

Antragsformular Seit 10. Mai 2019 wird nur noch der neue Online-Antrag angenommen. Wir können uns auch weiterhin um Ihr Visum kümmern.

Das Formular muss im System lückenlos ausgefüllt werden.

Der Antrag muss ausgedruckt und auf der ersten und letzten Seite unterschrieben werden.

Ehemalige chinesische Staatsbürger, sowie Staatsbürger Hongkongs und Taiwans, müssen im Visum-Antrag ihren Namen auch in chinesischen Schriftzeichen vermerken und den Antrag zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen unterschreiben.

Passfotos 1 Exemplar eines Passfotos neueren Datums (biometrisches, farbiges Foto mit hellem Hintergrund).

Bitte weiterhin das Foto im Original mit schicken.

So müssen die Fotos aussehen!

Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heftklammern verwendet werden.

Reisepass Mindestens 6 Monate Restgültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus und 2 gegenüberliegende freie Seiten. Eine Farbkopie der Datenseite des Passes muss beigelegt werden.

Staatsbürger In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. Aufenthaltstitel, unbefristet oder mindestens noch 6 Monate gültig im Pass eingetragen, oder als Karte vorliegend, muss in Kopie beigefügt sein.

In Deutschland lebende Bürger der EU müssen eine Kopie der Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beifügen.

Deutsche Staatsbürger die in China geboren wurden, müssen eine Kopie des alten chinesischen Passes, eine Geburtsurkunde oder die Einbürgerungsurkunde der Behörde in Kopie beifügen.

Firmenanschreiben Sie benötigen für jeden Reisenden ein Firmenanschreiben der deutschen Firma/Organisation, in englischer Sprache mit folgenden Daten: Name, Passnummer, Geburtsdatum, Position des Antragstellers in der Firma/Organisation, gültig für 3/6/12 Monate zur ein-/zwei- oder mehrmaligen Einreise. Der Reisegrund muss genau beschrieben werden, ebenso die geschäftliche Beziehung, welche die beiden Firmen/Organisationen miteinander verbindet und seit wann (Jahr) diese besteht (Mutter-Tochter-Gesellschaft, Niederlassung in Deutschland/China, allgemeine Geschäftspartner wie Einkäufer/Lieferant usw. dies ausführlich darstellen). Im Anschreiben muss die Firma benannt werden, welche die Kosten für die Reise übernimmt.

Der präzise Zweck der Reise muss angegeben werden. Alleine die Formulierungen wie "geschäftliche Besprechungen" oder "technische Unterstützung" sind nicht mehr ausreichend.

Einladung Ein-/zweimalige Einreise mit Firmeneinladung des Partners (in Kopie) bis je 30 Tage Aufenthalt. Wenn Sie China noch nie besucht haben, liegt es im Ermessen des Beamten ob für Sie ein- oder zweimalige Einreise ausgestellt wird.

Die Einladung auf Firmenpapier muss folgende Informationen enthalten: Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Passnummer der eingeladenen Person, Reisezweck (Beschreibung der auszuführenden Tätigkeit), Besuchsort, Ein- und Ausreisedatum der ersten Reise, ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise für 3, 6 oder 12 Monate, sowie eine Kostenübernahme der einladenden Firma (oder den Vermerk, dass die eingeladene Firma die Kosten selbst übernehmen muss). Name, Telefonnummer, Adresse, Unterschrift und Stempel (gut lesbar auf weißem Hintergrund, rechts neben der Unterschrift) der einladenden Institution, Beziehung zwischen der eingeladenen Person und der einladenden Institution. Sie benötigen den Namen und die Position der einladenden Person für den Antrag.

Einseitige offizielle Einladung, durch die Behörde genehmigte, in Verbindung mit einer Firmeneinladung des Partners (beides in Kopie). Das Visum wird für die genehmigte Dauer ausgestellt!

Zweiseitige offizielle Einladung in Verbindung mit einer Firmeneinladung des Partners (beides in Kopie). Das Visum wird für die genehmigte Dauer ausgestellt!

Zusätzliche Unterlagen Bei der Beantragung in Berlin müssen Sie dem Visumantrag eine Reiseliste (Reisen der letzten 5 Jahre) beifügen. Bei Beantragung in Frankfurt muss eine Türkei-Reiseliste beigefügt werden.

Sonstiges Staatsbürger von Frankreich, Iran, Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan und Usbekistan müssen einen Wohnnachweis, eine Flugbuchung, eine Hotelbuchungsbestätigung und eine Auslandskrankenversicherung über den Zeitraum der Reise beilegen.

Es muss der Nachweis der finanziellen Mittel an Hand eines Kontoauszuges beigelegt werden (200 Euro pro Tag des Aufenthaltes).

Amerikanische, rumänische, und kanadische Staatsbürger müssen höhere Visum-Gebühren zahlen.

Türkische und irakische Staatsbürger müssen das Visum persönlich beim Konsulat beantragen!

Konsulat

Adresse Generalkonsulat der Volksrepublik China,
Stresemannallee 19-23, 60596 Frankfurt am Main

Botschaft der Volksrepublik China, Konsularabteilung,
Brückenstraße 10, 10179 Berlin

Bearbeitungszeit 2 bis 4 Botschaftsarbeitstage

Öffnungszeiten Montag bis Freitag (9 bis 12 Uhr)

Die zuständigen Konsulate sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben im Konsulat. Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen Kopien an!

Der Betreiber dieser Webseite übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

Einmalige Einreise

Visagültigkeit 90 Tage lt. Einladung

Aufenthalt 30 Tage lt. Einladung

Einreise mit Firmeneinladung des Partners (in Kopie)

Eintrag im Visum beachten!

Zweimalige Einreise

Visagültigkeit 90 oder 180 Tage

Aufenthalt 30 Tage lt. Einladung

Einreise mit Firmeneinladung des Partners (in Kopie)

Eintrag im Visum beachten!

Mehrmalige Einreise

Visagültigkeit 180 oder 360 Tage

Aufenthalt Lt. Einladung

Eintrag im Visum beachten!

Visagebühren Preisliste

Laut der Mitteilung des Generalkonsulats der Volksrepublik China in Frankfurt am Main werden die Visagebühren ab dem 14. März 2016 für Antragsteller aus den Schengener Staaten, unabhängig von der Art des Visas, der Gültigkeitsdauer und der Anzahl der Einreisen, auf 60 Euro umgestellt. Die Visagebühren für andere Staaten verändern sich nicht. Liste der Schengen-Staaten: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn

Online-Formulare

Formulare (PDF)