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Studienvisum
China

Für deutsche Staatsbürger besteht Visumpflicht!

Sie benötigen folgende Unterlagen

Antragsformular Seit 10. Mai 2019 wird nur noch der neue Online-Antrag angenommen. Wir können uns auch weiterhin um Ihr Visum kümmern.

Das Formular muss im System lückenlos ausgefüllt werden.

Der Antrag muss ausgedruckt und auf der ersten und letzten Seite unterschrieben werden.

Ehemalige chinesische Staatsbürger, sowie Staatsbürger Hongkongs und Taiwans, müssen im Visum-Antrag ihren Namen auch in chinesischen Schriftzeichen vermerken und den Antrag zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen unterschreiben.

Passfotos 1 Exemplar eines Passfotos neueren Datums (biometrisches, farbiges Foto mit hellem Hintergrund).

Bitte weiterhin das Foto im Original mit schicken.

So müssen die Fotos aussehen!

Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heftklammern verwendet werden.

Reisepass Mindestens 6 Monate Restgültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus und 2 gegenüberliegende freie Seiten. Eine Farbkopie der Datenseite des Passes muss beigelegt werden.

Staatsbürger In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. Aufenthaltstitel, unbefristet oder mindestens noch 6 Monate gültig im Pass eingetragen, oder als Karte vorliegend, muss in Kopie beigefügt sein.

In Deutschland lebende Bürger der EU müssen eine Kopie der Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beifügen.

Deutsche Staatsbürger die in China geboren wurden, müssen eine Kopie des alten chinesischen Passes, eine Geburtsurkunde oder die Einbürgerungsurkunde der Behörde in Kopie beifügen.

Einladung Sie benötigen ein Zulassungsschreiben ADMISSION NOTICE der akademischen Einrichtung und Einladungsformular FOREIGN STUDENT VISA APPLICATION FORM (JW 201) oder VISA APPLICATION FOR STUDY FORM (JW 202), welche jeweils im Original und Kopie vorgelegt werden müssen.

Bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen (Konsulat Frankfurt) bzw. 180 Tagen (Konsulat Berlin) reicht die Einladung einer Privatschule (Sprachschule) in Kopie.

Attest Ein aktuelles Gesundheitszeugnis (PHYSICAL EXAMINATION RECORD FOR FOREIGNER) inkl. einen negativen HIV Test ist Pflicht für Antragsteller, die 16 Jahre oder älter sind.

Nur bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen (Konsulat Frankfurt) bzw. 180 Tagen (Konsulat Berlin).

Gehen Sie zum Arzt Ihres Vertrauens, lassen Sie sich von ihm untersuchen und Ihre persönlichen Angaben in das Formular eintragen. Wichtig ist, dass bei HIV "negativ" eingetragen wird - Einträge wie "ok" oder "normal" werden nicht akzeptiert!

Ihr Arzt sollte beide Seiten unterschreiben und mit einem Praxisstempel bestätigen. Er sollte das Passbild an einer Ecke ebenfalls abstempeln, damit es nicht nachträglich ausgetaucht werden kann.

Dieses Dokument wird im Original mit Kopie eingereicht. Das Original erhalten Sie nach der Erteilung des Visums zurück.

Aktueller HIV-Test: Zusätzlich zu Ihren vom Arzt bestätigten Gesundheitsangaben benötigen Sie den vom Arzt oder Labor abgestempelt und unterschrieben separaten Nachweis des HIV-Tests. Dieser wird im Original und in Kopie eingereicht. Das Original erhalten Sie nach der Erteilung des Visums zurück.

Zusätzliche Unterlagen Bei der Beantragung in Berlin müssen Sie dem Visumantrag eine Reiseliste (Reisen der letzten 5 Jahre) beifügen. Bei Beantragung in Frankfurt muss eine Türkei-Reiseliste beigefügt werden.

Sonstiges Der vollständige Aufenthaltsstatus wird in China eingetragen.

Staatsbürger von Frankreich, Iran, Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan und Usbekistan müssen einen Wohnnachweis und Flugbuchung beilegen. Es kann der Nachweis der finanziellen Mittel nachgefordert werden.

Amerikanische, rumänische, und kanadische Staatsbürger müssen höhere Visum-Gebühren zahlen.

Türkische und irakische Staatsbürger müssen das Visum persönlich beim Konsulat beantragen!

Konsulat

Adresse Generalkonsulat der Volksrepublik China,
Stresemannallee 19-23, 60596 Frankfurt am Main

Botschaft der Volksrepublik China, Konsularabteilung,
Brückenstraße 10, 10179 Berlin

Bearbeitungszeit 4 bis 6 Botschaftsarbeitstage

Öffnungszeiten Montag bis Freitag (9 bis 12 Uhr)

Die zuständigen Konsulate sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben im Konsulat. Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen Kopien an!

Der Betreiber dieser Webseite übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

Einmalige Einreise

Visagültigkeit 60 Tage

Aufenthalt Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben, innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise, bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.

Eintrag im Visum beachten!

Visagebühren Preisliste

Laut der Mitteilung des Generalkonsulats der Volksrepublik China in Frankfurt am Main werden die Visagebühren ab dem 14. März 2016 für Antragsteller aus den Schengener Staaten, unabhängig von der Art des Visas, der Gültigkeitsdauer und der Anzahl der Einreisen, auf 60 Euro umgestellt. Die Visagebühren für andere Staaten verändern sich nicht. Liste der Schengen-Staaten: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn

Online-Formulare

Formulare (PDF)