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Businessvisum
Russland

Für deutsche Staatsbürger besteht Visumpflicht!

Sie benötigen folgende Unterlagen

Antragsformular Das Formular muss online am Bildschirm lückenlos ausgefüllt, datiert, versendet, nach Vorgabe des Konsulats ausgedruckt, und unter dem Foto unterschrieben werden! Die Unterschrift auf dem Visum-Antrag muss identisch sein mit der Unterschrift im Reisepass.

Gerne können wir die komplette Durchführung der Online-Beantragung im System für Sie übernehmen.

Dazu benötigen wir von Ihnen das ausgefüllte Formular "Antragshilfe Russland" und die in den Bestimmungen aufgeführten Unterlagen per E-Mail.

Anträge, an denen nachträglich handschriftliche Änderungen vorgenommen wurden, werden nicht mehr angenommen!

Vorgabe des Konsulates zum Ausfüllen der Visumanträge

Auslandskrankenversicherung Für Staatsbürger der Schengener Staaten sowie von Israel gilt bei den Reisen nach Russland eine Krankenversicherungspflicht. Die Bestätigung muss über den kompletten, in der Einladung angegebenen Zeitraum, ausgestellt sein.

Informationen zur Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung (Muster)

Passfotos 1 Exemplar eines Passfotos neueren Datums (biometrisches, farbiges Foto mit hellem Hintergrund). Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heftklammern verwendet werden.

Reisepass Mindestens 6 Monaten Restgültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus und mindestens 2 freie Seiten.

Staatsbürger In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. Aufenthaltstitel, unbefristet oder mindestens noch 6 Monate gültig im Pass eingetragen, oder als Karte vorliegend, muss in Kopie beigefügt sein.

In Deutschland lebende ausländische Staatsbürger (auch EU-Staatsbürger) müssen eine Kopie einer aktuellen Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate) beifügen.

Einladung

Diese muss von Ihrem russischen Geschäftspartner bei den örtlichen Verwaltungen des Innen- oder Außenministeriums beantragt werden. Die Einladung für ein- und zweimalige Einreise kann als gut lesbare Kopie dem Antrag beigelegt werden. Für mehrmalige Einreise muss die Einladung im Original vorgelegt werden. Sollte es keine Möglichkeit für die Beschaffung einer Einladung geben, können Sie diese über uns beantragen.

Formular zur Beantragung einer geschäftlichen Einladung ausfüllen.

Einladung durch eine russische Firma (Letter):
Diese Einladungen müssen immer in russischer Sprache verfasst sein, und folgende Angaben enthalten: Vom Reisenden: Name und Vorname (Latein), Geburtsdatum, Passnummer, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Reisezeitraum, Reisezweck sowie die Anzahl der Einreisen.

Von der Einladenden Organisation auf Firmenpapier: vollständige Bezeichnung + Anschrift des Unternehmens, Name, Vorname und Funktion des Unterzeichners (dies muss der Generaldirektor sein), Stempel des Unternehmens sowie die Steuernummer.

Ein Visum zur mehrmaligen Einreise wird nur dann erteilt, wenn in den letzten 12 Monaten bereits ein Geschäftsvisum im Pass eingetragen und auch genutzt wurde (Nachweis durch Ein- und Ausreisestempel).

Firmenanschreiben Seit dem 1. November 2010 gibt es für deutsche Staatsbürger - aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit - Veränderungen für die Beantragung einiger Visa. Zusätzlich zu den bisher benötigten Unterlagen ist für die Beantragung eines Visums für Angestellte und Arbeiter eine Bestätigung des Arbeitgebers auf Firmenpapier unbedingt notwendig!

Ein Arbeitgeberanschreiben (Muster) wird ab sofort auch in Bonn benötigt!

Sonstiges Ein Jahres Visum zur mehrmaligen Einreise berechtigt nur zu einem maximalen Gesamtaufenthalt von 90 Tagen pro Halbjahr.

Alte - noch gültige - Visa werden bei der Erteilung eines neuen Visums vom russischen Konsulat ungültig gemacht. Bei Bestehen eines noch gültigen Visums in einem zusätzlichen Reisepass wird kein neues Visum ausgestellt.

Registrierung: Bei Hotelübernachtungen übernimmt das Hotel die Registrierung.

Konsulat

Adresse Generalkonsulat der Russischen Föderation,
Waldstr. 42, 53117 Bonn

Bearbeitungszeit Express-Bearbeitung 4 Arbeitstage, normale Bearbeitung 10 Arbeitstage

Öffnungszeiten Montag bis Freitag (9 bis 13 Uhr)

Die zuständigen Konsulate sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben im Konsulat. Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen Kopien an!

Der Betreiber dieser Webseite übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

Einmalige Einreise

Visagültigkeit lt. Einladung

Aufenthalt 1 bis 90 Tage

Die Ein- und Ausreise muss innerhalb der Gültigkeit erfolgen. Eintrag im Visum beachten!

Zweimalige Einreise

Visagültigkeit lt. Einladung

Aufenthalt 1 bis 90 Tage

Die Ein- und Ausreise muss innerhalb der Gültigkeit erfolgen. Eintrag im Visum beachten!

Mehrmalige Einreise

Visagültigkeit lt. Einladung

Aufenthalt Ein Jahres Visum zur mehrmaligen Einreise berechtigt nur zu einem maximalen Gesamtaufenthalt von 90 Tagen pro Halbjahr.

Die Ein- und Ausreise muss innerhalb der Gültigkeit erfolgen. Eintrag im Visum beachten!

Visagebühren Preisliste

Die Vervollständigung kostet zusätzlich 11,90 Euro je Visaantrag.

Der SameDay- / Express-Service ist nicht bei allen Konsulaten möglich! Nur nach vorheriger (telefonischer) Absprache! Wenn Ihre vorgeprüften Unterlagen bis 8:30 Uhr im zuständigen Büro eingegangen sind, kann Ihr Visum am gleichen Tag ausgestellt werden. Nicht bei allen Konsulaten möglich!

Online-Formulare

Bitte bei Beantragungsort "Visa Application Center Bonn" eintragen.

Formulare (PDF)