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Visum für Albanien Kontinent: EuropaFläche: 28.700 km² Einwohnerzahl: 3.563.000 Hauptstadt: Tirana Staatsform: Parlamentarische Republik Zeitzone: MEZ Währung: Albanischer Lek Telefonvorwahl: +355 Visumpflicht? Staatsbürger der EU-Staaten benötigen für die Einreise kein Visum! Hier können nicht-deutsche Staatsbürger überprüfen, ob ein Visum benötigt wird! (externer Link) Verschiedene Visa Geschäftsleute und Touristen können visafrei einreisen (Aufenthalt bis 30 Tage). Eine Verlängerung kann vor Ort beantragt werden. Die Personen aus den Ländern der Liste 1 können nach Albanien ohne Visa einreisen. Erforderlich ist der gültiger Reisepass. Ausnahmsweise die Staatangehörigen der EU-Länder, Schengener Staaten, Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Korea, Australien und Neuseeland, dürfen auch mit einer gültigen Identitätskarte (Personalausweis) den albanischen Staatgebiet eintreten und bis zu 90/180 Tage aufhalten. Wenn sie mehr als 30 Tage im Land bleiben wollen, sind sie aufgefordert, sich bei der zuständigen Polizeistellen, Ausländerbehörden, im Aufenthaltsort anzumelden. Wenn Sie ständig, ohne Unterbrechung mehr als 90 Tage im Land, z. B. für Arbeitszwecken, bleiben wollen, ist die Beantragung der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis bei den oben erwähnten Polizeistellen nötig. Alle Länder, die nicht auf der Liste 1 aufgeführt werden, sind visapflichtige Länder. Mit Ausnahme der Fälle, wie in der Liste 2 und Liste 3 beschrieben, müssen die Personen aus den visapflichtigen Ländern, bevor sie an der Grenze des Landes erscheinen, ein gültiges Visum bei der zuständigen albanischen Vertretung im Ausland besorgen. Sie finden die Listen auf der Seite der Botschaft unter Konsular Fragen Visa und Einreisen. Setzen Sie sich mit der Konsular Abteilung in Verbindung bevor Sie die Unterlagen mit der Post senden, ob ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. Antragsdokumente Antragsformular 1-fach (lückenlos ausgefüllt, datiert und unterschrieben) 1 Passfoto neueren Datums (möglichst farbig) Reisepass mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus Firmenschreiben der deutschen Firma an das Konsulat des Reiselandes. Name des Reisenden, persönliche Daten, Art der Reise, Ort des Aufenthaltes und Bestätigung der Kostenübernahme. Der Geschäftspartner im Reiseland muss eine Einladung mit den Daten des Reisenden, dem Reisegrund und dem Zeitraum des Besuchs ausstellen. Die Einladenden müssen sich verpflichten, für die eingeladene Person zu haften. Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel Kinderausweise werden nicht anerkannt. Touristen müssen einen Nachweis für die Rück- oder Weiterreise vorlegen. Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend empfohlen. Aufenthaltsgenehmigung: In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. Formulare (PDF) Einfach online ausfüllen und dann ausdrucken Antrag auf Erteilung eines Visums Fragen? Sie erreichen uns Montags bis Freitags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Telefon: (0228) 9453050, E-Mail (info@mein-visum.de) Links Auswärtiges Amt Botschaft |
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