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Visum für Brasilien Kontinent: SüdamerikaFläche: 8.500.000 km² Einwohnerzahl: 188.500.000 Hauptstadt: Brasília Staatsform: Präsidiale Bundesrepublik Zeitzone: MEZ - 4 bis 5 Stunden Währung: Real Telefonvorwahl: +55 Visumpflicht? Für Deutsche besteht für bestimme Tätigkeiten Visumpflicht! Hier können nicht-deutsche Staatsbürger überprüfen, ob ein Visum benötigt wird! (externer Link) Verschiedene Visa Touristen Liste visumfreie Länder (PDF) Touristenvisum (PDF) Muster Arbeitsvisum (PDF) Muster Studentenvisum (PDF) Geschäftsreisende Als Geschäfstaufenthalte gelten u.a.: Teilnahme an Messen, Meetings, Kongressen (sofern die Teilnahme unentgeltlich ist), etc. Grundsätzlich darf ein Reisender mit diesem Aufenthaltstitel keiner Erwerbstätigkeit in Brasilien nachgehen (bei der Einreise). Für visumpflichtige Tätigkeiten muss vor vorher Visum beantragt werden! Geschäftsvisum (PDF) Arbeitsvisum (PDF) Filmaufnahmen (PDF) Studium, Forschung und Praktikum (PDF) Aufenthalt bis 90 Tage Eine Verlängerung vor Ort ist möglich. Gesamtaufenthaltsdauer innerhalb von 12 Monaten maximal 180 Tage Techniker, Mechaniker, Künstler, Instandsetzungs- oder Aufbauarbeiter benötigen grundsätzlich ein Visum. Antragsdokumente Sie müssen sich vorab online beim Konsulat anmelden! Konsulat Frankfurt 2 Passfotos neueren Datums (möglichst farbig, Touristenvisum 1 Passfoto) Reisepass mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus Kinderausweis mit Lichtbild wird anerkannt. Eintrag im Pass der Mutter wird akzeptiert, beim Eintrag im Pass des Vaters können örtlich Probleme entstehen. Firmenschreiben in portugisischer oder englischer Sprache der deutschen Firma an das Konsulat des Reiselandes. Anschrift des brasilianischen Unternehmens, Name des Reisenden, persönliche Daten, Art der Reise, Ort des Aufenthaltes und Bestätigung der Kostenübernahme. Bei Touristenvisa muss eine Kopie des Flugtickets mit offizieller Bestätigung des Reisebüros vorgelegt werden Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes Der Geschäftspartner im Reiseland muss eine Einladung mit den Daten des Reisenden, dem Reisegrund und dem Zeitraum des Besuchs ausstellen. Gelbfieberimpfung wird empfohlen Internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird empfohlen. Aufenthaltsgenehmigung: In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. Bürger der EU müssen eine Kopie der Meldebestätigung vorlegen. Formulare (PDF) Einfach online ausfüllen und dann ausdrucken Antrag auf Erteilung eines Visums mein-Visum GmbH beauftragen Fragen? Sie erreichen uns Montags bis Freitags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Telefon: (0228) 9453050, E-Mail (info@mein-visum.de) Links Auswärtiges Amt Konsulat Frankfurt |
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