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Besuchsvisum
China

Für deutsche Staatsbürger besteht Visumpflicht!

Sie benötigen folgende Unterlagen

Antragsformular Seit 10. Mai 2019 wird nur noch der neue Online-Antrag angenommen. Wir können uns auch weiterhin um Ihr Visum kümmern.

Das Formular muss im System lückenlos ausgefüllt werden.

Der Antrag muss ausgedruckt und auf der ersten und letzten Seite unterschrieben werden.

Ehemalige chinesische Staatsbürger, sowie Staatsbürger Hongkongs und Taiwans, müssen im Visum-Antrag ihren Namen auch in chinesischen Schriftzeichen vermerken und den Antrag zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen unterschreiben.

Passfotos 1 Exemplar eines Passfotos neueren Datums (biometrisches, farbiges Foto mit hellem Hintergrund).

Bitte weiterhin das Foto im Original mit schicken.

So müssen die Fotos aussehen!

Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heftklammern verwendet werden.

Reisepass Mindestens 6 Monate Restgültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus und 2 gegenüberliegende freie Seiten. Eine Farbkopie der Datenseite des Passes muss beigelegt werden.

Jugendliche Personen unter 18 Jahre müssen eine Kopie der Geburtsurkunde beifügen (derzeit nur Berlin).

Antragsteller unter 18 Jahren benötigen eine unterschriebene Einverständniserklärung von beiden Erziehungsberechtigten im Original, sowie deren Ausweiskopie.

Im Fall, dass ein Elternteil mit dem Kind nach China reist, ist eine Genehmigung des anderen Elternteil im Original, sowie deren Ausweiskopie erforderlich.

Staatsbürger In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. Aufenthaltstitel, unbefristet oder mindestens noch 6 Monate gültig im Pass eingetragen, oder als Karte vorliegend, muss in Kopie beigefügt sein.

In Deutschland lebende Bürger der EU müssen eine Kopie der Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beifügen.

Deutsche Staatsbürger die in China geboren wurden, müssen eine Kopie des alten chinesischen Passes, eine Geburtsurkunde oder die Einbürgerungsurkunde der Behörde in Kopie beifügen.

Buchungsbestätigung Die Buchungsbestätigung des Hin- und Rückfluges muss in Kopie beigefügt werden.

Einladung Ein Einladungsschreiben einer Privatperson aus China mit Wohnnachweis per E-Mail sowie eine Kopie des Ausweisdokuments der einladenden Person (chinesische ID-Card) muss folgende Angaben enthalten: Name, Passnummer, Geburtsdatum, Adresse der einladenden Person in China mit Telefonnummer, die Beziehung der Besuchspartner zueinander und die Kontaktdaten der einladenden Person.

Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen, sowie zweimaliger Einreise, muss dies in der Einladung ausdrücklich vermerkt werden. Genauer Reiseverlauf mit Auflistung der Zielorte, Aufenthaltsdauer und Transportmittel müssen angegeben werden.

Besuch bei nicht-chinesischen Staatsbürgern: Eine Einladung mit Wohnnachweis, wie vorstehend, zusätzlich hierzu eine Kopie der Datenseite des Reisepasses, eine Kopie des in Deutschland ausgestellten Einreisevisums (Z-Visum), sowie der erteilten Aufenthaltsgenehmigung der einladenden Person, müssen beigefügt werden.

Das Zusatzformular Besuchsvisum muss vom ausländischen Gastgeber in China am Bildschirm lückenlos ausgefüllt, datiert, in 1-facher Ausfertigung ausgedruckt, unterschrieben und dem Antrag beigefügt werden.

Zusätzliche Unterlagen Bei der Beantragung in Berlin müssen Sie dem Visumantrag eine Reiseliste (Reisen der letzten 5 Jahre) beifügen. Bei Beantragung in Frankfurt muss eine Türkei-Reiseliste beigefügt werden.

Sonstiges Beachten Sie, dass ein Visum für China keine Einreisegenehmigung für Tibet beinhaltet. Diese muss beim staatlichen Reisebüro in China gesondert beantragt werden.

Staatsbürger von Frankreich, Iran, Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan und Usbekistan müssen einen Wohnnachweis, eine Flugbuchung, eine Hotelbuchungsbestätigung und eine Auslandskrankenversicherung über den Zeitraum der Reise beilegen.

Es muss der Nachweis der finanziellen Mittel an Hand eines Kontoauszuges beigelegt werden (200 Euro pro Tag des Aufenthaltes).

Amerikanische, rumänische, und kanadische Staatsbürger müssen höhere Visum-Gebühren zahlen.

Türkische und irakische Staatsbürger müssen das Visum persönlich beim Konsulat beantragen!

Konsulat

Adresse Generalkonsulat der Volksrepublik China,
Stresemannallee 19-23, 60596 Frankfurt am Main

Botschaft der Volksrepublik China, Konsularabteilung,
Brückenstraße 10, 10179 Berlin

Bearbeitungszeit 4 bis 6 Botschaftsarbeitstage

Öffnungszeiten Montag bis Freitag (9 bis 12 Uhr)

Die zuständigen Konsulate sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben im Konsulat. Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen Kopien an!

Der Betreiber dieser Webseite übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

Einmalige Einreise

Visagültigkeit 90 oder 180 Tage

Aufenthalt 30, 60, 90 oder 180 Tage lt. Einladung

Eintrag im Visum beachten!

Zweimalige Einreise

Visagültigkeit 90 oder 180 Tage

Aufenthalt 30 bis 180 Tage lt. Einladung

Eintrag im Visum beachten!

Visagebühren Preisliste

Laut der Mitteilung des Generalkonsulats der Volksrepublik China in Frankfurt am Main werden die Visagebühren ab dem 14. März 2016 für Antragsteller aus den Schengener Staaten, unabhängig von der Art des Visas, der Gültigkeitsdauer und der Anzahl der Einreisen, auf 60 Euro umgestellt. Die Visagebühren für andere Staaten verändern sich nicht. Liste der Schengen-Staaten: Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn

Online-Formulare

Formulare (PDF)