Die Botschaft kann zur Zeit keine Auskunft oder Einschätzung geben, ab wann die touristische und visafreie Einreise wieder möglich werden!
Visumantrag Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Visumanträge ein.
Reisepass Mindestens Restgültigkeit für die Aufenthaltsdauer
Passfotos 1 Exemplar eines Passfotos (45mm x 35mm, Frontalaufnahme, nicht gescannt oder kopiert, nicht älter als 6 Monate)
Staatsbürger aus den GUS-Staaten sowie Georgien und der Ukraine reichen bitte 2 Passfotos ein.
"Certificate for Completion of Registration to the ERFS System Review" muss unbedingt vorher durch den Bürgen in Japan online beim ERFS (Entrants, Returnees, Follow-up System) beantragt werden.
Ohne dieses Zertifikat kann der Visumantrag nicht gestellt werden! Weitere Infos dazu: Ministry of Health, Labour and Welfare Japan
Vollmacht zur Einreichung (Original) Die Felder Name und Geburtsdatum des Bevollmächtigten freilassen!
Vollmacht zur Abholung (Original) Die Felder Name und Geburtsdatum des Bevollmächtigten freilassen!
Bearbeitungszeit 20 Tage
Die zuständigen Konsulate sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben im Konsulat. Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen Kopien an!
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Visagültigkeit 90 Tage
Aufenthalt lt. Genehmigung
Eintrag im Visum beachten!
Visagebühren -