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Transitvisum
Jordanien

Für deutsche Staatsbürger besteht Visumpflicht!

Für Staatsbürger u.a. der EU- und EFTA-Länder, sowie der Türkei, wird das Visum (einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von 4 Wochen) auch bei der Einreise am Flughafen in Jordanien ausgestellt.

Die Botschaft empfiehlt, ein Visum vor Antritt der Reise zu beantragen.

Sie benötigen folgende Unterlagen

Antragsformular Das Formular muss am Bildschirm lückenlos ausgefüllt, datiert, in 1-facher Ausfertigung ausgedruckt und unterschrieben werden.

Die Unterschrift auf dem Visum-Antrag muss identisch sein mit der Unterschrift im Reisepass.

Passfotos 1 Exemplar eines Passfotos neueren Datums (biometrisches, farbiges Foto mit hellem Hintergrund).

Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heftklammern verwendet werden.

Reisepass Mindestens 6 Monate Restgültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus und mindestens 2 freie Seiten.

Der Pass darf keinen israelischen Sichtvermerk beinhalten.

Staatsbürger In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. Aufenthaltstitel, unbefristet oder mindestens noch 6 Monate gültig im Pass eingetragen, oder als Karte vorliegend, muss in Kopie beigefügt sein.

In Deutschland lebende Bürger der EU müssen eine Kopie der Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beifügen.

Buchungsbestätigung Eine Buchungsbestätigung des Hin-, Rück- oder Weiterfluges muss in Kopie beigefügt werden.

Einladung Das Visum des Ziellandes muss im Pass eingetragen sein.

Sonstiges Deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum, wenn sie im Besitz des Visums, des Tickets mit reserviertem Sitzplatz und der Einreisedokumente für das Zielland sind. Wenn die Weiterreise innerhalb von 6 Stunden erfolgt, darf der Flughafen nicht verlassen werden. Wenn die Weiterreise innerhalb von 24 Stunden erfolgt, muss er den Flughafen verlassen. Der Pass verbleibt beim Immigration Office.

Konsulat

Adresse Botschaft des Haschemitischen Königreich Jordanien,
Heerstr. 201, 13595 Berlin

Bearbeitungszeit 7 bis 10 Tage

Öffnungszeiten Montag bis Freitag (9 bis 15 Uhr)

Die zuständigen Konsulate sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben im Konsulat. Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen Kopien an!

Der Betreiber dieser Webseite übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

Einmalige Einreise

Visagültigkeit 2 Monate (ab Tag der Ausstellung)

Aufenthalt 30 Tage

Eintrag im Visum beachten!

Zweimalige Einreise

Visagültigkeit 3 Monate (ab Tag der Ausstellung)

Aufenthalt 60 Tage

Eintrag im Visum beachten!

Die Einreise muss spätestens am letzten Gültigkeitstag des Visums erfolgen.

Visagebühren Preisliste

Online-Formular

Formulare (PDF)