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Businessvisum
Nordkorea

Für deutsche Staatsbürger besteht Visumpflicht!

Sie benötigen folgende Unterlagen

Antragsformular Das Formular muss am Bildschirm lückenlos ausgefüllt, datiert, in 1-facher Ausfertigung ausgedruckt und unterschrieben werden.

Die Unterschrift auf dem Visum-Antrag muss identisch sein mit der Unterschrift im Reisepass.

Passfotos 2 Exemplare eines Passfotos neueren Datums (identische, biometrische, farbige Fotos mit hellem Hintergrund).

Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heftklammern verwendet werden.

Reisepass Mindestens 6 Monate Restgültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus und mindestens 1 freie Seite.

Staatsbürger In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. Aufenthaltstitel, unbefristet oder mindestens noch 6 Monate gültig im Pass eingetragen, oder als Karte vorliegend, muss in Kopie beigefügt sein.

In Deutschland lebende Bürger der EU müssen eine Kopie der Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beifügen.

Firmenanschreiben Ein Firmenanschreiben der deutschen Firma an das Konsulat des Reiselandes für jeden Reisenden mit folgenden Daten: Name des Reisenden, konkrete Funktion im Unternehmen, Art der Reise, Ort des Aufenthaltes (komplette Adresse des Geschäftspartners) und Bestätigung der Kostenübernahme.

Einladung Eine Einladung des nordkoreanischen Partnerunternehmens muss über das nordkoreanische Außenministerium beantragt werden. Diese Genehmigung muss von nordkoreanischer Seite im Konsulat Berlin hinterlegt werden.

Sonstiges Wir empfehlen die kompletten Unterlagen, nach Rücksprache mit dem Konsulat, auf dem Postweg zu versenden. Bitten Sie den Partner in Korea sich direkt mit dem Konsulat in Verbindung zu setzen. Die Bearbeitung der Unterlagen wird dann nur einige Tage in Anspruch nehmen.

Konsulat

Adresse Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea,
Glinkastr. 5-7, 10117 Berlin

Bearbeitungszeit mehrere Wochen

Öffnungszeiten Montag bis Freitag (9 bis 12 Uhr)

Die zuständigen Konsulate sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben im Konsulat. Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen Kopien an!

Der Betreiber dieser Webseite übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

Einmalige Einreise

Visagültigkeit 90 Tage

Aufenthalt 30 Tage

Eintrag im Visum beachten!

Visagebühren -

Online-Formular

Formulare (PDF)