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Besuchsvisum
Simbabwe

Deutsche Staatsbürger und Bürger folgender Länder benötigen für den Aufenthalt vorab kein Visum. Das Visum wird bei der Einreise an den Flughäfen in Harare, Bulawayo oder Victoria Falls sowie an den Grenzübergängen erteilt.

Sie benötigen folgende Unterlagen

Antragsformular Das Formular muss am Bildschirm lückenlos ausgefüllt, datiert, in 2-facher Ausfertigung ausgedruckt und unterschrieben werden.

Die Unterschrift auf dem Visum-Antrag muss identisch sein mit der Unterschrift im Reisepass.

Passfotos 2 Exemplare eines Passfotos neueren Datums (identische, biometrische, farbige Fotos mit hellem Hintergrund).

Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heftklammern verwendet werden.

Reisepass Mindestens 6 Monate Restgültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus und mindestens 1 freie Seite. Eine Farbkopie der Datenseite des Passes muss beigelegt werden.

Staatsbürger In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. Aufenthaltstitel, unbefristet oder mindestens noch 6 Monate gültig im Pass eingetragen, oder als Karte vorliegend, muss in Kopie beigefügt sein.

In Deutschland lebende Bürger der EU müssen eine Kopie der Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beifügen.

Buchungsbestätigung Eine Buchungsbestätigung des Hin- und Rückfluges, sowie die Buchungsbestätigung des Hotels über den kompletten Aufenthaltszeitraum, muss in Kopie beigefügt werden.

Sonstiges Ist beabsichtigt, den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus zu verlängern, oder während des Aufenthaltes noch eines der Nachbarländer zu besuchen, wird eine Verlängerung bzw. gegebenenfalls eine Änderung in ein Visum zur mehrmaligen Einreise benötigt. Beides ist beim Department of Immigration erhältlich. Es empfiehlt sich, die Änderung oder Verlängerung rechtzeitig zu beantragen.

Konsulat

Adresse Botschaft der Republik Simbabwe,
Kommandantenstr. 80, 10117 Berlin

Bearbeitungszeit 2 bis 8 Tage

Öffnungszeiten Montag bis Freitag (9 bis 13 Uhr)

Die zuständigen Konsulate sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben im Konsulat. Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen Kopien an!

Der Betreiber dieser Webseite übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

Einmalige Einreise

Visagültigkeit 180 Tage

Aufenthalt 180 Tage

Eintrag im Visum beachten!

Visagebühren 55,00 Euro

Online-Formular

Formulare (PDF)