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Businessvisum
Usbekistan

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen grundsätzlich kein Visum mehr!

Sie benötigen folgende Unterlagen

Antragsformular Das Online-Formular muss am Bildschirm lückenlos ausgefüllt, datiert, versendet, in 1-facher Ausfertigung ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Unterschrift auf dem Visum-Antrag muss identisch sein mit der Unterschrift im Reisepass.

Aufenthaltsdauer im Land (7, 15 oder 30 Tage) und Beantragungsort Frankfurt muss im Antrag eingetragen werden.

Gerne können wir die komplette Durchführung der Online-Beantragung im System für Sie übernehmen.

Dazu benötigen wir von Ihnen das ausgefüllte Formular "Antragshilfe Usbekistan" und die in den Bestimmungen aufgeführten Unterlagen per E-Mail.

Passfotos 1 Exemplar eines Passfotos neueren Datums (biometrisches, farbiges Foto mit hellem Hintergrund).

Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heftklammern verwendet werden.

Reisepass Mindestens 6 Monate Restgültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus und mindestens 1 freie Seite.

Staatsbürger In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. Aufenthaltstitel, unbefristet oder mindestens noch 6 Monate gültig im Pass eingetragen, oder als Karte vorliegend, muss in Kopie beigefügt sein.

In Deutschland lebende Bürger der EU müssen eine Kopie der Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beifügen.

Einladung Folgende Staatsbürger benötigen keine bestätigte Einladung aus Usbekistan: Deutschland, Belgien, Frankreich, Lettland, Japan, Großbritannien, Spanien, Italien, Österreich und der Schweiz. Eine Kopie der Einladung der usbekischen Firma ist ausreichend. Dies gilt auch für die Beantragung von Jahresvisa mit mehrmaliger Einreise. Die Daten in der Einladung und dem Antrag müssen übereinstimmen.

Der Geschäftspartner im Reiseland muss eine Einladung (einmalige/mehrmalige Einreise) beim Außenministerium einreichen. Das Konsulat erhält die Genehmigung per Telex. Die Telex-Nummer muss bei der Visabeantragung im Konsulat vorgelegt werden. Wenn sich die Einladende usbekische Organisation an das usbekische Außenministerium wendet und für Sie eine Visaunterstützung ausgefertigt hat, bitten wir Sie uns über die Nummer und das Absendungsdatum der Visaunterstützung vom usbekischen Außenministerium zu benachrichtigen. Beim Vorhandensein der Visa Unterstützung wird der Sichtvermerk schnellstens erteilt.

Sonstiges Ehemalige usbekische Staatsbürger müssen eine Kopie der Ausbürgerungsurkunde beilegen.

Konsulat

Adresse Generalkonsulat der Republik Usbekistan,
Zeppelinallee 31, 60487 Frankfurt

Bearbeitungszeit 5 bis 10 Tage

Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch, Freitag (9 bis 13 Uhr)

Die zuständigen Konsulate sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben im Konsulat. Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen Kopien an!

Der Betreiber dieser Webseite übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

Einmalige Einreise

Visagültigkeit lt. Einladung

Aufenthalt 7, 15 oder 30 Tage

Eintrag im Visum beachten!

Zweimalige Einreise

Visagültigkeit lt. Einladung

Aufenthalt 7, 15 oder 30 Tage

Eintrag im Visum beachten!

Mehrmalige Einreise

Visagültigkeit 90, 180 oder 360 Tage

Aufenthalt 7, 15 oder 30 Tage

Eintrag im Visum beachten!

Visagebühren Preisliste

Formulare (online)

Online-Formular

Formulare (PDF)