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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Leistungen von VISA-AGENCY (Helmut Baumann) erfolgen nur zu den nachfolgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) und werden durch die Auftragserteilung anerkannt. Andere "Allgemeine Geschäftsbedingungen" werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Mündliche Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Stand: 30. November 2003
Leistungsumfang

Maßgebend ist die Leistungsbeschreibung
Zahlungsbedingungen

Abrechnungsbasis ist die aktuelle Preisliste. Die Zahlung erfolgt per Nachname, Bankeinzug oder auf Rechnung (Geschäftskunden). Alle Rechnungen sind, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei voraussichtlichen Konsulargebühren über 1.000,00 Euro ist ein Verrechnungsscheck über die zu erwartende Höhe der Gebühren der Passlieferung beizulegen. Die Abrechnung erfolgt mit Vorlage der Konsularbelege.

Bei privaten Auftraggebern erfolgt die Abrechnung, sofern nicht anders vereinbart, per Nachnahme.

Im Falle des Verzuges wird ein Verzugszins von drei Prozent pro Jahr über dem jeweils gültigen Diskontsatz, mindestens aber 0,75 Prozent pro Monat für jeden angebrochenen Monat geltend gemacht. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Haftung

Die Visaunterlagen sind grundsätzlich in registrierter Form per Einschreiben oder mit Kurier an VISA-AGENCY zu senden.

VISA-AGENCY haftet bei Verlust des Passes, außer bei Verlust auf dem Versandweg zum Auftraggeber und im Konsulat, nur für die Kosten der Wiederbeschaffung bis maximal 100,00 Euro, es sei denn, VISA-AGENCY kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. In diesem Fall haftet VISA-AGENCY bis zu maximal 1.000,00 Euro der nachgewiesenen Kosten.

Bei Verlust des Passes in einem Konsulat während der Visierung haftet VISA-AGENCY nicht.

Da die Entscheidung über die Gewährung von Visa und Ausgabe von Pässen ausschließlich bei den zuständigen Missionen und Behörden liegt, kann für die Ablehnung eines von VISA-AGENCY vermittelten Auftrages keine Haftung übernommen werden. Gleichfalls wird keine Haftung für erteilte Auskünfte übernommen.

Für Fehler der Konsulate, die aufgrund nicht deutscher Sprache im Visum nicht überprüft werden können, haftet VISA-AGENCY nicht.

Laufzeitangaben (Bearbeitungszeit im Konsulat) sind grundsätzlich ohne rechtliche Gewähr.

Für entgangene Gewinne wird nicht gehaftet. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.
Abnahme

Der Auftraggeber hat die Lieferung unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der bestellten Leistung und Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von sieben Tagen, gilt die mängelfreie Abnahme als erfolgt.

Gefahrenübergang

Soweit es für die Besorgung des Auftrages erforderlich ist, Dritte für den Transport oder Beförderung der Dokumente oder sonstigen Unterlagen einzuschalten, handelt VISA-AGENCY alleine im Auftrag des Auftraggebers.

Der Versand erfolgt grundsätzlich in registrierter Form (Einschreiben, Nachnahme oder Kurierdienst). Falls der Auftraggeber keine andere Versandform bestimmt, wird der für die Sicherheit am besten erscheinende Kurierdienst von VISA-AGENCY beauftragt. Der Auftraggeber kann davon abweichend, schriftlich eine andere Versandart verlangen.

VISA-AGENCY ist nicht haftbar für solche Unterbrechungen der Beförderung oder Störung der Serviceleistungen, die aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen, nicht in unserem Verantwortungsbereich liegenden Ursachen (Streiks, Stau, Demonstrationen, Aussperrungen, Kriegshandlungen, Unwetter...) eintreten. Es gelten die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Frachtführes. Nach Versand gehen alle Risiken auf den Auftraggeber über.
Datenschutz

Zur Sicherstellung der Leistung sind wir berechtigt, Daten zu speichern und zu verarbeiten.
Verjährung

Sämtliche Ansprüche gegen VISA-AGENCY oder sonstige Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, verjähren nach sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit des Anspruches auf Entgelt, spätestens mit Ablieferung des Gutes. Im Falle der Unzustellbarkeit beginnt die Verjährung an dem Tag, an dem die Zustellung hätte erfolgen sollen.

Im Verhältnis zu Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, insbesondere § 414 HGB (ein Jahr).
Schlussbestimmung

Sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Unklarheiten entstehen, die durch Anwendung dieses Vertrages nicht abgedeckt sind, so sind diese unter den Vertragsparteien zu vereinbaren.

Die Ungültigkeit einer der Vertragsklauseln ändert nichts an der Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Gesamten.
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