Für deutsche Staatsbürger besteht Visumpflicht!
Für Personen, die in Brasilien arbeiten werden, wird der Antrag auf Arbeitserlaubnis vom künftigen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde Coordenação Geral de Imigração do Ministério de Trabalho (Koordinationsstelle für Einwanderungsfragen im brasilianischen Arbeitsministerium) gestellt. Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis erhält die zuständige konsularische Vertretung die Genehmigung, das entsprechende Visum gegen Vorlage des Visumsantrages auszustellen.
Die Beantragung der Visa kann erst starten, wenn die Arbeitsgenehmigung vorliegt!
Hier finden Sie die geforderten Unterlagen, die für die Visumbeantragung benötigt werden.
Adresse Generalkonsulat der Föderativen Republik Brasilien,
Hansaallee 32a+b, 60322 Frankfurt
Bearbeitungszeit 5 bis 10 Tage
Öffnungszeiten Montag bis Freitag (9 bis 13 Uhr)
Die zuständigen Konsulate sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben im Konsulat. Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen Kopien an!
Der Betreiber dieser Webseite übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.
Visagültigkeit lt. Genehmigung
Aufenthalt lt. Genehmigung
Eintrag im Visum beachten!
Visagebühren auf Anfrage (abhängig von der Nationalität)
Visagültigkeit lt. Genehmigung
Aufenthalt lt. Genehmigung
Eintrag im Visum beachten!
Visagebühren auf Anfrage (abhängig von der Nationalität)