Visum Estland

Deutsche Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt bis 90 Tage kein Visum.

Alle EU-Bürger haben das Recht, sich bis zu 90 Tage binnen eines Halbjahres, ohne Visum in Estland aufzuhalten. Ein längerer Aufenthalt ist nur mit einer Aufenthaltserlaubnis gestattet. Diese ist nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Jeder Reisende ist verpflichtet, seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.

Seit dem 21. Dezember 2007 ist Estland Vollmitglied des Schengener-Abkommens und somit können Staatsangehörige aus den Nicht-EU-Staaten, die ein Schengen-Visum, oder eine Aufenthaltserlaubnis in einem Schengen-Land besitzen, sich visafrei in Estland bis zu 90 Tage pro Halbjahr aufhalten.

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU): Deutschland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Niederlande, Dänemark, Irland, Großbritannien, Griechenland, Portugal, Spanien, Finnland, Österreich, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Zypern, Bulgarien, Rumänien

Vertragspartner des Schengener-Übereinkommens (Schengener-Staaten): Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Österreich, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Schweiz

Großbritannien und Irland sind nicht Vertragspartner des Schengener-Übereinkommens. Bulgarien, Rumänien und Zypern wenden die Regelungen in Bezug auf die Reisefreiheit nicht an.

Obwohl Dokumente nicht kontrolliert werden, wenn man eine interne Schengen-Grenze überquert, ist es notwendig, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit sich zu führen. Behörden (Polizei, Einwanderungsbehörden) in den Schengener-Staaten haben das Recht, diese zu überprüfen.

Ein Familienmitglied eines EU-, EWR-, EFTA-Staatsangehörigen, der zusätzlich zum gültigen Pass des Landes seiner Staatsangehörigkeit eine Aufenthaltskarte vorweist, welche gemäß der Richtlinie 2004/38/EG mit dem Text "Residenzkarte eines Familienangehörigen einer EWR-Nation" versehen ist, kann Estland ohne Visum bereisen, wenn er zusammen mit dem Familienangehörigen reist.

Sie müssen Ihr Visum für Estland persönlich beantragen, daher können wir Ihnen leider bei der Visum-Beschaffung nicht behilflich sein!

Nicht-deutsche Staatsbürger, die visapflichtig sind, müssen dies persönlich bei der Botschaft bzw. bei der für sie zuständigen Vertretung beantragen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an die Botschaft von Estland. Dort erfahren Sie auch, welches estnische Konsulat für Sie zuständig ist.

Online-Formular

Formulare (PDF)

Wichtige Informationen

Wir sind ein unabhängiger Visa-Service und gehören keiner Behörde, Botschaft oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen an. Die Konsulate berechnen, je nach Visumart, Visumgebühren (ab 20 Euro). Zusätzlich fallen für unsere Dienstleistung Servicegebühren (ab 29,16 Euro) an. Selbstverständlich ist es möglich, das Visum direkt bei der Botschaft bzw. dem Konsulat zu beantragen.

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Aktuelles

Feiertag 24. Februar (Nationalfeiertag)

Republik Estland

Visum EstlandKontinent Europa

Fläche 45.227 km2

Einwohnerzahl 1.340.021

Hauptstadt Tallinn

Staatsform Parlamentarische Republik

Zeitzone MEZ + 1 Stunde

Währung Estnische Krone

Telefonvorwahl +372