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Businessvisum
Guinea-Bissau

Für deutsche Staatsbürger besteht Visumpflicht!

Sie benötigen folgende Unterlagen

Antragsformular Das Formular muss am Bildschirm lückenlos ausgefüllt, datiert, in 2-facher Ausfertigung ausgedruckt und unterschrieben werden.

Die Unterschrift auf dem Visa Antrag muss identisch sein mit der Unterschrift im Reisepass.

Passfotos 2 Exemplare eines Passfotos neueren Datums (identische, biometrische, farbige Fotos mit hellem Hintergrund).

Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heftklammern verwendet werden.

Reisepass Mindestens 6 Monaten Restgültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus und mindestens 2 gegenüber liegende freie Seiten.

Staatsbürger In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitel sein. Aufenthaltstitel, unbefristet oder mindestens noch 6 Monate gültig im Pass eingetragen, muss in Kopie beigefügt sein.

In Deutschland lebende Bürger der EU müssen eine Kopie der EU- Freizügigkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beifügen.

Firmenanschreiben Ein Firmenanschreiben, in französischer Sprache, der deutschen Firma an das Konsulat des Reiselandes für jeden Reisenden mit folgenden Daten: Name des Reisenden, Art der auszuübenden geschäftlichen Tätigkeit, Nachweis einer garantierten Rückreise, Name und Anschrift des Unternehmens im Zielland und Bestätigung der Kostenübernahme.

Impfung Nachweis über vorhandene Impfungen gegen Gelbfieber kann in Kopie beifügt werden.

Der Nachweis ist Pflicht bei der Einreise.

Einladung Die Einladung des Geschäftspartners, auf Firmenpapier mit Unterschrift und Stempel versehen, muss auf den Reisenden ausgestellt sein und der Zweck der Reise, Zeitraum des Aufenthaltes und die Passdaten müssen angegeben werden.

Buchungsbestätigung Eine Buchungsbestätigung des Hin- und Rückfluges in Kopie beifügen.

Konsulat

Adresse Botschaft der Republik Guinea-Bissau,
Kronenstr. 72, 10117 Berlin

Bearbeitungszeit 7 Werktage, Express 3-5 Werktage

Öffnungszeiten Montag bis Freitag (10 bis 16 Uhr)

Die zuständigen Konsulate sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben im Konsulat. Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen Kopien an!

Der Betreiber dieser Webseite übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

Einmalige / Mehrmalige Einreise

Visagültigkeit 45 Tage

Aufenthalt 45 Tage

Eintrag im Visum beachten!

Einmalige / Mehrmalige Einreise

Visagültigkeit 180 Tage

Aufenthalt 180 Tage

Eintrag im Visum beachten!

Online-Formular

Formulare (PDF)