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Employmentvisum (München)
Indien

Das Konsulat in München ist für die Bundesländer Baden Württemberg, Bayern zuständig.

Dieses Employmentvisum wird nur erteilt, wenn ein Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen vorliegt!

Für deutsche Staatsbürger besteht Visumpflicht!

Nicht-deutsche Staatsbürger können hier überprüfen,
ob sie ein Visum benötigen!

Sie benötigen folgende Unterlagen

Antragsformular Das Formular muss online am Bildschirm lückenlos ausgefüllt, datiert, versendet, ausgedruckt, und an 2 Stellen (Seite 1 unter dem Foto, Seite 2 unten rechts) unterschrieben werden! Die Unterschrift auf dem Visum-Antrag muss identisch sein mit der Unterschrift im Reisepass.

Bestimmte Gebiete sind "Restricted bzw. Protected Areas" dazu gehören: Ladakh, Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur, Mizoram, Port Blair sowie die Andamanen und Nicobar Islands.

Für den Besuch ist neben dem Visum eine Genehmigung erforderlich.

Zum Teil wird diese Genehmigung mit dem Visum im Konsulat erteilt, andere müssen in Indien bei einem "Foreigners Registration Office" beantragt werden.

Nicht-deutsche Staatsbürger und deutsche Staatsbürger mit vormals anderer Staatsangehörigkeit müssen zusätzlich zum Visum-Antrag das "Zusatzblatt third nationality form" ausfüllen.

Bei Punkt 10 muss die Adresse im Herkunftsland eintragen werden, sowie der Zeitraum in dem Sie dort gelebt haben (von ... bis ...). Der Antrag darf beim Versand nicht geknickt werden.

Gerne können wir die komplette Durchführung der Online-Beantragung im System für Sie übernehmen.

Dazu benötigen wir von Ihnen das ausgefüllte Formular "Antragshilfe Indien" und die in den Bestimmungen aufgeführten Unterlagen per E-Mail.

Passfotos 2 Exemplare eines Passfotos neueren Datums im Format 51mm x 51mm (identische, farbige Fotos mit hellem Hintergrund vom Fotografen).

So müssen die Fotos aussehen!

Die Fotos mit Büroklammern an den Antrag heften! Nicht aufkleben!

Reisepass Mindestens 6 Monaten Restgültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus und mindestens 2 freie Seiten. Eine Farbkopie der Datenseite des Passes beilegen.

Eine Kopie der Datenseite des Passes in Farbe muss beigefügt werden.

Staatsbürger In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. Aufenthaltstitel, unbefristet oder mindestens noch 6 Monate gültig im Pass eingetragen, oder als Karte vorliegend, muss in Kopie beigefügt sein.

In Deutschland lebende Bürger der EU müssen eine Kopie der Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beifügen.

Die Visabeantragung für nicht-deutsche Staatsbürger ist derzeit nur möglich, wenn der Nachweis erbracht werden kann das Sie mindestens schon zwei Jahre in Deutschland leben.

Kann dieses nicht nachgewiesen werden muss das Zusatzblatt "Third nationality form" ausgefüllt beigelegt werden.

Alle bisher erteilten Visa für die Republik Indien sind im Original oder Kopie vorzuweisen. Sollten die Reisepässe die diese Visa enthalten haben, vernichtet worden sein, muss dies durch ein Schreiben erklärt werden. Im Einzelfall kann das Konsulat eine Bestätigung der örtlichen Behörde über den Einzug und die Vernichtung des Reisepasses verlangen.

Employmentvisum bedeutet Registrierung in Indien: Inhaber von Employmentvisa mit einer Geltungsdauer von mehr als 6 Monaten müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise bei der örtlichen FFRO registrieren lassen. "Eintrag im Visum beachten" Wenn Sie nur 6 Monate, oder weniger eingetragen haben klären Sie bitte vor Ort vorsichtshalber ab, ob eine Registrierung notwendig ist.

Firmenanschreiben Sie benötigen für jeden Reisenden ein Firmenanschreiben der deutschen Firma in englischer Sprache an das Konsulat des Reiselandes mit folgenden Daten: Zeitraum des ersten Einsatzes (von ... bis ...) für 6 Monate oder 12 Monate, mehrmalige Einreise, Art der Tätigkeit und Ort des Aufenthaltes (Anschrift des Unternehmens oder der Organisation)und Kostenübernahme-Erklärung.

Mögliche Schlagworte sind dabei: Installation, Überwachung (Supervision) einer Installation, Technical Support, Workshop, Audit etc.

Das Wort "Business" darf im "Reisezweck" nicht vorkommen.

Kopie des deutschen Arbeitsvertrages (mit Bestätigung des Einkommens)

Qualifikationsnachweis (Diplome, Hochschulabschlüsse, Fachzeugnisse, Gesellenbrief, etc.) welche die spezielle Qualifikation des Antragsstellers nachweisen

Einladung Die Einladung des indischen Geschäftspartners muss auf jeden Reisenden ausgestellt sein und folgende Daten enthalten: Einsatzzeitraum (von ... bis ...), Art der Tätigkeit und Ort des Aufenthaltes für 6 Monate oder 12 Monate zur mehrmaligen Einreise.

Mögliche Schlagworte sind dabei: Installation, Überwachung (Supervision) einer Installation, Technical Support, Workshop, Audit etc.

Das Wort "Business" darf im "Reisezweck" nicht vorkommen.

Die Angaben im Antrag, der Einladung und im Firmenanschreiben müssen identisch sein.

Zu dieser Einladung muss ab sofort eine Kopie des Handelsregisterauszuges (Certificate of Incorporation) des indischen Unternehmens beigelegt werden.

Sonstiges Bitte senden Sie uns alle ausgefüllten Anträge, Einladungen und Firmenanschreiben vorab per E-Mail zu!

Buchen Sie keinen Flug, bevor das Visum ausgestellt wurde!

Örtliche Begrenzung mancher Employmentvisa: Nach Auskunft der indischen Behörden muss bei jedem Employmentvisa darauf geachtet werden, ob es für ganz Indien oder nur eine bestimmte Stadt gültig ist (wird im Visum mit eingetragen). Falls letzteres zutrifft und sich der Einsatzort des Reisenden in Indien ändert, muss in Deutschland ein neues Employmentvisa beantragt werden.

Antragsteller, welche früher oder aktuell die Staatsangehörigkeit von Afghanistan, Bangladesch, Pakistan oder Sri Lanka besaßen / besitzen, sowie Antragsteller mit ursprünglich indischer Herkunft unterliegen besonderen Bestimmungen und müssen ebenso wie Antragsteller bestimmter Nationalitäten (Staatenlose, China, Iran, Irak) mit einer Antragsdauer von 3 bis 5 Monaten rechnen und ihren Antrag in der Regel persönlich stellen. (Zusatzformular erforderlich) Hier gelten Sonderbestimmungen! Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Für den Besuch von geschützten, eingeschränkten und/oder Cantonment-Gebiete benötigen Sie eine vorherige Genehmigung der Zivilbehörde, die nicht mehr im Visum eingetragen wird. Weitere Informationen finden Sie unter www.mdoner.gov.in.

Konsulat

Adresse Generalkonsulat der Republik Indien,
Widenmayerstr. 15, 80538 München

Bearbeitungszeit 5 bis 7 Tage (bei ausländischen Pässen und Voranfragen in Indien unterschiedlich länger)

Öffnungszeiten Montag bis Freitag (8:30 bis 14:30 Uhr), Abholung: 16:30 bis 17:30 Uhr

Die zuständigen Konsulate sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben im Konsulat. Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen Kopien an!

Der Betreiber dieser Webseite übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

Mehrmalige Einreise

Visagültigkeit 1 bis 12 Monate

Aufenthalt 180 Tage

Eintrag im Visum beachten!

Visagebühren Preisliste (noch nicht aktualisiert, Stand: 3.4.2017 um 15 Uhr)

Online-Formulare

Formulare (PDF)