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Studienvisum (D-2)
Südkorea

Ab 1. Juli 2016 benötigten die meisten Antragsteller für das Studentenvisum (D-2) die Bescheinigung "Confirmation of Visa Issuance", die Ihre koreanische Hochschule für Sie beantragen sollte. Die Ausstellung von "Confirmation of Visa Issuance" durch Immigration Office dauert etwa 4 Wochen.

Sie benötigen folgende Unterlagen

Antragsformular Das Formular muss am Bildschirm lückenlos ausgefüllt, datiert, in 1-facher Ausfertigung ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Unterschrift auf dem Visum-Antrag muss identisch sein mit der Unterschrift im Reisepass.

Passfotos 1 Exemplar eines Passfotos neueren Datums (biometrisches, farbiges Fotos mit hellem Hintergrund). Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heftklammern verwendet werden.

Reisepass Mindestens 6 Monate Restgültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus und mindestens 2 freie Seiten.

Staatsbürger In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. Aufenthaltstitel, unbefristet oder mindestens noch 6 Monate gültig im Pass eingetragen, oder als Karte vorliegend, muss in Kopie beigefügt sein.

In Deutschland lebende Bürger der EU müssen eine Kopie der Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beifügen.

Aktuelle Studienbescheinigung der Universität in Deutschland

Zulassungsbescheid der koreanischen Universität "Certificate of Admission" unterschrieben vom Studenten sowie das "Certificate of Business Registration" (Handelsregisterauszug) der Universität.

Nachweisunterlagen Stipendium-Zusage oder aktuelle Kontoauszüge im Original, (in Höhe von 15,000 US $ für ein Jahr) die belegen dass der Aufenthalt in Korea finanziell abgesichert ist.

Bei Kontoauszügen der Eltern zusätzlich eine Bürgschafterklärung welche die finanzielle Absicherung bestätigt, und die Kopie einer Geburtsurkunde, die das Familienverhältnis belegt.

Sonstiges Die Visumsgebühren werden im Falle einer Ablehnung nicht erstattet.

Zu den von den Visagebühren befreiten Staaten zählen Deutschland, Italien, Spanien, Ukraine, Japan, Thailand und Taiwan. Weitere Informationen dazu finden Sie unter "Visagebühren".

Konsulat

Adresse Botschaft der Republik Korea,
Stülerstr. 8-10, 10787 Berlin

Außenstelle der Botschaft der Republik Korea,
Godesberger Allee 142-148 / 3. OG, 53175 Bonn

Generalkonsulat der Republik Korea,
Lyoner Str. 35, 60528 Frankfurt

Generalkonsulat der Republik Korea,
Kaiser-Wilhelm-Str. 9, 20355 Hamburg

Bearbeitungszeit 7 Tage

Öffnungszeiten Montag bis Freitag (9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr), Mittwochnachmittag geschlossen

Die zuständigen Konsulate sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben im Konsulat. Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen Kopien an!

Der Betreiber dieser Webseite übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

Einmalige Einreise

Visagültigkeit lt. Genehmigung

Aufenthalt lt. Genehmigung

Eintrag im Visum beachten!

Visagebühren Preisliste

Online-Formular

Formulare (PDF)