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Arbeitsvisum
Taiwan

Arbeitsaufenthalte sind bezahlte Arbeitseinsätze (Installations- oder Montagearbeiten) von entsendenden Unternehmen auf Grund vertraglicher Vereinbarungen. Diese bedürfen einer Arbeitsgenehmigung durch den "Council of Labor Affairs der Republik China (Taiwan)".

Für deutsche Staatsbürger besteht Visumpflicht!

Sie benötigen folgende Unterlagen

Antragsformular Das Online-Formular muss am Bildschirm lückenlos ausgefüllt, datiert, elektronisch übermittelt, in 1-facher Ausfertigung ausgedruckt und unterschrieben werden.

Die Unterschrift auf dem Visum-Antrag muss identisch sein mit der Unterschrift im Reisepass.

Passfotos 2 Exemplare eines Passfotos neueren Datums (identische, biometrische, farbige Fotos mit hellem Hintergrund).

Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heftklammern verwendet werden.

Reisepass Mindestens 6 oder 18 Monate Restgültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus und mindestens 2 freie Seiten.

Staatsbürger In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. Aufenthaltstitel, unbefristet oder mindestens noch 6 Monate gültig im Pass eingetragen, oder als Karte vorliegend, muss in Kopie beigefügt sein.

In Deutschland lebende Bürger der EU müssen eine Kopie der Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beifügen.

Buchungsbestätigung Eine Buchungsbestätigung des Hin- und Rückfluges muss in Kopie beigefügt werden.

Firmenanschreiben Ein Firmenanschreiben der deutschen Firma an das Konsulat des Reiselandes für jeden Reisenden mit folgenden Daten: Name des Reisenden, Art der Reise, Ort des Aufenthaltes, Begründung der Notwendigkeit der mehrmaligen Einreise und Bestätigung der Kostenübernahme.

Einladung Eine Einladung des Geschäftspartners auf den Reisenden ausgestellt mit folgenden Daten: Grund der Reise, Name des Reisenden, Art der Reise, Ort des Aufenthaltes, Pass- und Reisedaten sowie die Begründung der Notwendigkeit der mehrmaligen Einreise. Er muss in der Einladung bestätigen, dass die Bezahlung durch die entsendende Firma in Deutschland erfolgt. Die Einladung muss auf Firmenpapier gedruckt sein und den Stempel und die Unterschrift des einladenden Unternehmens tragen.

Die Arbeitsgenehmigung vom "Council of Labor Affairs der Republik China (Taiwan)" muss im Original beigefügt werden. Ohne Vorlage dieser Genehmigung wird das Visum nur für 30 Tage ausgestellt.

Konsulat

Adresse Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland, Friedrichstr. 2-6, 60323 Frankfurt

Bearbeitungszeit 3 bis 4 Tage

Öffnungszeiten Montag bis Freitag (9 bis 12 Uhr)

Die zuständigen Konsulate sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben im Konsulat. Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen Kopien an!

Der Betreiber dieser Webseite übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

Einmalige Einreise

Visagültigkeit 3 Monate

Aufenthalt 30 oder 60 Tage

Eintrag im Visum beachten!

Mehrmalige Einreise

Visagültigkeit 6 oder 12 Monate

Aufenthalt 30 oder 60 Tage

Eintrag im Visum beachten!

Visagebühren Preisliste

Online-Formulare

Formulare (PDF)