Seite ausdrucken

Transitvisum
Armenien

Seit Januar 2013 benötigen Staatsangehörige der EU Mitgliedstaaten sowie der Länder des Schengener Abkommens kein Einreisevisum für Armenien. Sie dürfen sich pro Jahr bis zu 180 Tagen in der Republik Armenien aufhalten.

Sie benötigen folgende Unterlagen

Antragsformular Das Formular muss am Bildschirm lückenlos ausgefüllt, datiert, in 1-facher Ausfertigung ausgedruckt und unterschrieben werden.

Frage 10: "Duration of Stay", das Einreisedatum und die Aufenthaltsdauer müssen eingetragen werden.

Die Unterschrift auf dem Visum-Antrag muss identisch sein mit der Unterschrift im Reisepass.

Passfotos 1 Exemplar eines Passfotos neueren Datums (biometrisches, farbiges Foto mit hellem Hintergrund).

Das Foto muss an der dafür vorgesehenen Position aufgeklebt werden. Es dürfen keine Heftklammern verwendet werden.

Reisepass Mindestens 6 Monate Restgültigkeit über die Gültigkeit des Visums hinaus und mindestens 2 freie Seiten. Eine Farbkopie der Datenseite des Passes muss beigelegt werden.

Staatsbürger In Deutschland lebende Ausländer müssen im Besitz eines Aufenthaltstitels sein. Aufenthaltstitel, unbefristet oder mindestens noch 6 Monate gültig im Pass eingetragen, oder als Karte vorliegend, muss in Kopie beigefügt sein.

In Deutschland lebende Bürger der EU müssen eine Kopie der Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beifügen.

Buchungsbestätigung Eine Buchungsbestätigung des Hin-, Rück- oder Weiterfluges muss in Kopie beigefügt werden.

Einladung Das Visum des Ziellandes muss im Pass eingetragen sein.

Sonstiges Kein Transitvisum benötigen visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 72 Stunden in ein Drittland weiterfliegen und im Besitz der erforderlichen Weiterreisedokumente, sowie der bestätigten Flugtickets sind. Das Verlassen des Flughafens ist nicht erlaubt.

Konsulat

Adresse Botschaft der Republik Armenien,
Nussbaumallee 4, 14050 Berlin

Bearbeitungszeit 10 Tage

Öffnungszeiten Montag und Dienstag, Donnerstag (10 bis 13 Uhr, 14:30 bis 16 Uhr), Mittwoch und Freitag geschlossen

Die zuständigen Konsulate sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben im Konsulat. Bitte fertigen Sie für Ihre Unterlagen Kopien an!

Der Betreiber dieser Webseite übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

Einmalige Einreise

Visagültigkeit 30 Tage

Aufenthalt 72 Stunden

Eintrag im Visum beachten!

Zweimalige Einreise

Visagültigkeit 30 Tage

Aufenthalt 72 Stunden

Eintrag im Visum beachten!

Mehrmalige Einreise

Visagültigkeit 30 Tage

Aufenthalt 72 Stunden

Eintrag im Visum beachten!

Visagebühren Preisliste

Online-Formular

Formulare (PDF)